§1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Connecting Humans, Energy and Nature“, abgekürzt als „CHEN“, nach der Eintragung in das Vereinsregister mit dem Namenszusatz „e.V.“.
- Der Sitz des Vereins ist in Heidelberg.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Rechtsstatus, Zweck, Leitlinie und Arbeitsgebiete des Vereins
- CHEN ist eine gemeinnützige (im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung) Rechtsperson, die in erster Linie keinen eigenwirtschaftlichen Zweck verfolgt. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins sowie die mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betrauten Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Zweck des CHEN ist es, nachhaltigkeitsorientierte Forschung und Praxis durch Diskurs und Wissenstransfer zu fördern. Im Zentrum steht der Austausch zwischen verschiedenen Perspektiven, in denen philosophische und naturwissenschaftliche Fragen in Einklang gebracht bzw. sozial-kulturelle Belange in wissenschaftlichen Disziplinen verankert werden sollen.
- Die Leitlinie des CHEN lautet: Gemeinsam auf dem Weg nach neuem Wissen.
- CHEN ist eine Organisation, welche ausschließlich projektbasierte Eigeninitiative im interdisziplinären und interkulturellen Kontext ergreift. Die Arbeitsgebiete des CHEN bestehen aus:
a) der sozial-kulturellen Grundlagenforschung,
b) der interdisziplinären Umwelt- und Naturforschung,
c) der Forschung und Praxis nachhaltiger Entwicklung im interkulturellen Kontext sowie
d) dem Wissenstransfer durch verschiedene Formen von Diskursen, zum Beispiel in Workshops, Publikationen oder anderen.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft desjenigen, der sich zu der Zielsetzung des Vereins bekennt, den schriftlichen Antrag auf die Mitgliedschaft des Vereins dem Vorstand vorgelegt hat und der zudem vom Vorstand bewilligt wird, wird mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam. Bei Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Mitglieder des Vereins genießen
a) Informations- und Auskunftsrecht,
b) Teilnahme- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung,
c) aktives und passives Wahlrecht bei Erfüllung der satzungsgemäßen Voraussetzungen,
d) Teilhaberecht der Angebote des Vereins sowie
e) Abberufungsrecht.
- Durch den Vorschlag des Vorstandes und die Bewilligung der Mitgliederversammlung kann der Verein diejenigen als Ehrenmitglieder aufnehmen, die zur Förderung nachhaltiger Entwicklung im interdisziplinären und interkulturellen Kontext besonders viel beigetragen haben.
- Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der bereits eingezahlte Mitgliedsbeitrag wird im Falle des Austritts nicht zurückgezahlt. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er
a) das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt hat, oder
b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrags in Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat.
Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen.
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder und Minderjährige sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.
§4 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe es verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a) die Änderungen der Satzung,
b) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
c) die Entgegennahme des Jahresberichts,
d) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags,
e) die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
f) der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
g) die Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung beschließt im Rahmen der Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der stimmenabgebenden Mitglieder. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung und des Vereinszwecks bedürfen jedoch der Drei-Viertel-Mehrheit der Stimmen der stimmenabgebenden Mitglieder. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln aller Mitglieder.
§6 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus drei Personen, nämlich dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Sie vertreten den Verein nach außen gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Die Wiederwahl durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu berufen. Die Amtszeit des ausgewählten Mitgliedes währt bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
- Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins und die Führung seiner Geschäfte. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Anfertigung des Jahresberichts des Vereins,
b) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Der Vorstand beschließt im Rahmen der Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen aller Vorstandsmitglieder. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.
§7 Auflösung des Vereins
Nach der Auflösung des Vereins soll das Vermögen des Vereins nach dem deutschen Gesetz liquidiert werden und an einen anderen Verein mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsentwicklung im interdisziplinären und interkulturellen Kontext zu fördern, weitergegeben werden, damit es weiterhin zu einem gemeinnützigen Zweck verwendet werden kann.
§8 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde in der Gründungsmitgliederversammlung am 30.07.2014 in Heidelberg beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
Heidelberg, den 30.07.2014
Anmerkungen: Die deutsche Satzung genießt die höchste gesetzliche Autorität und die chinesische Satzung dient nur als Referenz. Der Vorstand behält sich das Erklärungsrecht vor.
第一条 社团名称、所在地及工作年度
- 本社团全称为“Connecting Humans, Energy and Nature”(中文名称为“德国青年致用社”),简称为“CHEN”(致用社),并将在地方法院社团列表上登记注册,成为正式“注册协会”。
- CHEN注册地为德国海德堡。
- CHEN工作年度是每年的1月1日至12月31日。
第二条 社团性质、目标、理念和任务
- 致用社是一个不以营利为目的的公益性(德国免税条例意义上的公益性)社团法人。协会财产仅用于符合本章程之目的。本协会会员和为协会服务的人员均为义务志愿者。任何个人不得通过滥用协会财产或者获取过度酬劳等方式而获益。
- 致用社的目的是通过对话与交流促进可持续发展研究与实践活动。其核心是多角度全方位推动社会与自然学科的融会贯通以及社会文化基底与各个学科之间的紧密关联。
- 致用社的运作理念是:求知同行。
- 致用社致力于跨学科跨文化创意项目的开发与运作,其工作领域包括:
a) 社会与文化基础研究;
b) 跨学科环境与自然研究;
c) 跨文化可持续发展研究与实践;
d) 以多元对话形式推动知识交流,如研讨交流会、出版物等。
第三条 会员
- 任何自然人均可成为致用社的会员。凡认同本会宗旨、递交书面入会申请、经董事会审批通过并按时交纳会费者,得为致用社之会员。未满18周岁的会员须由其监护人提交入会申请。
- 所有会员享有
a) 知情权;
b) 会员大会出席权与表决权;
c) 在满足协会章程前提条件下的选举权和被选举权;
d) 协会活动的参与权;
e) 罢免权等。
- 经董事会提名、会员大会决议通过、致用社可接纳为跨学科跨文化可持续发展事业做出了杰出贡献的人士为荣誉会员。
- 会员身份终止有主动退会、开除和死亡三种情况。主动退会须向董事会递交退会声明。已交纳会费不予退还。在下列情况发生时,经会员大会决议,可开除会员:
a) 会员个人行为严重损害协会声誉或利益;
b) 超过三个月未交纳会费,董事会书面催告后仍未补交。
被开除会员保留在会员大会上辩解的权利。
- 退会及被开除的会员无权使用协会财产。
- 会费额度及支付日期由会员大会决议通过。荣誉会员和未成年会员免交会费。
第四条 机构
协会设立两个机构:会员大会和董事会。
第五条 会员大会
- 常规会员大会每年召开一次。在发生影响社团重大利益事件或者有至少四分之一的会员以书面形式(注明目的和原因)要求的情况下,须召开紧急会员大会。
- 董事会应在会员大会召开至少两周前,向会员发出会议邀请并告知会议议程。
- 会员大会在不考虑会员出席人数的情况下具有决议权。会员大会的流程与决议应做记录备案。会议记录须有会员大会主持人和会议记录人签名。
- 会员大会决议下列事务:
a) 章程变更;
b) 选举及罢免董事会成员;
c) 审查年度报告;
d) 确定会费额度;
e) 授予荣誉会员;
f) 开除会员;
g) 解散协会等。
- 会员大会一般决议采用简单多数决。章程和协会目的变更须获得参与投票会员总数的四分之三多数同意。协会解散需获得全体会员总数的十分之九多数同意。
第六条 董事会
- 根据德国民法第26条,董事会由多人组成,至少包括董事长、副董事长和财务董事。董事会成员对外代表整个协会,并有独立且平等的代表权。
- 董事会成员由会员大会在会员中选举产生,任期为两年,连选可连任。如遇董事会成员任期中离职,应由董事会在会员中选定继任者,工作至下次会员大会。
- 董事会对外代表社团,对内管理社团。董事会主要任务如下:
a) 撰写董事会年度报告;
b) 召集会员大会并拟定会议日程;
c) 管理协会资产;
d) 发展会员等。
- 董事会会议决议采用简单多数决。其决议应记录备案。
第七条 社团解散
社团解散后,社团财产将依据德国法律清算。剩余财产将转交给其它以促进跨学科跨文化可持续发展事业为目的的社团,继续为公益使用。
第八条 章程生效
本章程于2014年7月30日在海德堡经致用社会员大会成立会议决议通过。在注册登记后正式生效。
2014-07-30,海德堡
注:德文版章程是协会唯一法律依据,中文版章程仅供参考。董事会对本协会事务拥有最终解释权。